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Aktueller Sachstand zur denkmalgeschützten, ehemaligen und in Teilen zerstörten Versöhnungskirche in Bochum-Hordel

20230945 · Antwort der Verwaltung · 25.05.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Bezirk Mitte zum aktuellen Sachstand der denkmalgeschützten ehemaligen Versöhnungskirche in Bochum-Hordel reagiert. Seit dem Eigentümerwechsel Ende 2021 steht die Verwaltung in Kontakt mit dem aktuellen Besitzer, um eine Umnutzung des Gebäudes zu unterstützen.

Im Mai 2022 stellte die Verwaltung im Gebäude stattgefundene, denkmalrechtlich nicht genehmigte Maßnahmen fest. Bereits im Jahr 2018 waren durch einen Voreigentümer Abbrucharbeiten durchgeführt worden, bei denen unter anderem der Altarboden aufgestemmt wurde. Als Reaktion ordnete die Verwaltung das Einstellen der Arbeiten sowie eine Versiegelung der Türen an. Gegen diese Anordnung hat der Eigentümer Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben; ein Urteil ist noch ausstehend.

Derzeit liegt weder ein Bauantrag noch ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis für eine Nutzung zu Wohnzwecken vor. Aufgrund eines Brandes am 10. März 2023 führt die Verwaltung zudem Gespräche mit dem Eigentümer bezüglich der Sicherung und Instandsetzung des beschädigten Dachstuhls. Die Stadtverwaltung betont ihr Interesse an der Erhaltung des Baudenkmals und einer künftigen Nutzung, wobei die weitere Entwicklung von den Ergebnissen der laufenden Rechtsstreitigkeiten sowie den anstehenden Anträgen abhängt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung)
25.05.2023
kein Ergebnis hinterlegt