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Denkmalschutz für Schmuckpflaster im Bereich der Liebfrauenkirche Altenbochum

20230935 · Anregung · 20.04.2023 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I

🟢 Beschlossen 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung)
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 2 (SPD)Dagegen: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP))Dafür: 3 (CDU)
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat für die 22. Sitzung am 20. April 2023 eine Anregung zum Denkmalschutz im Bereich der Liebfrauenkirche Altenbochum vorgelegt. Die Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit das Schmuckpflaster auf dem Kirchplatz zwischen Bruchspitze und Liebfrauenstraße schützenswert ist. Ziel der Anregung ist eine Aufnahme des Pflasters in die Denkmalliste oder eine entsprechende Erweiterung des bestehenden Denkmals Nummer 53, welches die Kirche und deren Innenraum umfasst.

Die Begründung führt an, dass das Pflaster weitgehend im Originalzustand erhalten ist und verschiedene Schmuckelemente aufweist. Dazu gehören unter anderem Rosetten, welche die Form der runden Kirchenfenster aufgreifen, sowie Muster, die die Platzabgrenzungen und Seitenschiffe des Kirchenbaus widerspiegeln. Das Pflaster wird als Teil eines zusammenhängenden Ensembles mit der bereits geschützten Liebfrauenkirche betrachtet. Die Anregung weist zudem darauf hin, dass ähnliche Schmuckpflaster bei Sanierungsarbeiten in anderen Teilen des Stadtbildes bereits verschwunden sind, weshalb ein Schutz des Bestandes angestrebt wird.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung)
20.04.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 2 (SPD)Dagegen: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP))Dafür: 3 (CDU)