Zusammenlegung der Jagdgenossenschaften in Bochum
20230929 · Antwort der Verwaltung · 11.05.2023 · Ordnungs- und Veterinäramt
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Auf Anfrage der CDU-Fraktion hat die Verwaltung der Stadt Bochum Informationen zur Anzahl und zur möglichen Zusammenlegung von Jagdgenossenschaften im Stadtgebiet vorgelegt. Derzeit umfasst das Stadtgebiet 13 gemeinschaftliche sowie zwei Eigenjagdbezirke.
Bezüglich einer möglichen Zusammenlegung von Jagdbezirken hält die Verwaltung fest, dass die Entscheidung über solche Zusammenschlüsse gemäß dem Landesjagdgesetz NRW den Jagdgenossenschaften selbst obliegt. Die Stadt Bochum agiert in diesem Kontext als untere Jagdbehörde und damit als Aufsichtsbehörde. Übergeordnete Pläne für Zusammenlegungen liegen nicht vor.
Es wird jedoch geprüft, ob die gemeinschaftlichen Jagdbezirke Hofstede-Hamme-Hordel und Grumme-Riemke-Bergen zusammengeführt werden sollten. Grund hierfür ist, dass in diesen Gebieten aufgrund eines Mangels an Mitgliedern keine Vorstandswahlen durchgeführt werden konnten, was dazu führte, dass die Stadt Bochum gesetzlich verpflichtet einen Notvorstand einsetzte. Da die Jagdgenossenschaften für den Prozess der Zusammenlegung federführend sind, liegt die Initiative bei ihnen. Der Jagdbeirat wurde im November 2022 über die aktuelle Situation in den betroffenen Gebieten informiert, ist jedoch nicht in den Entscheidungsprozess eingebunden.
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