Kündigung der Pächter der Kleingartenanlage Thiemannshof und Umsiedlung nach Höntrop
20230926 · Antwort der Verwaltung · 25.04.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Antwort der Verwaltung und die zusätzlichen Ergänzungen werden zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke Fragen zur Kündigung der Pachtverhältnisse in der Kleingartenanlage Thiemannshof an der Essener Straße gestellt. Im Fokus steht die geplante Umsiedlung der Pächter auf das Gelände „Am Herrenacker“ in Höntrop. Die Fraktion erkundigte sich, ob es sich bei den ausgesprochenen Kündigungen um Maßnahmen mit aufschiebender Wirkung handelt, um den Pächtern nach der Fertigstellung der neuen Parzellen eine Räumungsfrist von mindestens drei Monaten zu ermöglichen. Zudem wurden Fragen zur Unterstützung der Pächter während einer etwaigen Übergangszeit sowie zum Stand des Bebauungsplans 1021 „Herrenacker“ gestellt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft den voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung der neuen Anlage, einschließlich der Parzellierung, Erschließung und Bodenplatten, damit die Errichtung neuer Lauben möglich wird.
Das Umwelt- und Grünflächenamt gab hierzu eine Zwischenantwort. Eine vollständige Beantwortung der Fragen wird erst zur Sitzung am 16. Mai 2023 erfolgen. Als Grund für die Verzögerung nannte die Verwaltung einen Fehler bei der Verteilung der Anfrage, weshalb diese erst am 4. April 2023 beim zuständigen Fachbereich eingegangen ist.
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