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Gefährdungsabschätzung Kippe Köllerholzweg

20230901 · Mitteilung der Verwaltung · 11.05.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat eine Gefährdungsabschätzung für das Deponiegebiet am Köllerholzweg vorgelegt. Die Fläche, die zwischen 1964 und 1983 mit Bodenaushub, Industrieschutt und Schlacken betrieben wurde, liegt in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung am Köllerholzweg. Die Untersuchung wurde durch Zuschüsse aus dem Jahresförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht.

Laut einem Gutachten vom Januar 2023 besteht hinsichtlich des Schutzes von Menschen bei der aktuellen Nutzung keine Gefahr gemäß der Bundesbodenschutzverordnung. Analysen oberflächennaher Proben ergaben keine Gefährdung durch direkten Kontakt mit belastetem Material. Im tieferliegenden Untergrund des Deponiekörpers wurden jedoch lokal begrenzte Konzentrationen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt. Bei zukünftigen Eingriffen in den Boden könnten diese Verunreinigungen eine besondere Entsorgung des Aushubmaterials sowie eine fachgutachterliche Begleitung erforderlich machen, um die Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Abfallrechts einzuhalten.

Eine Gefährdung des Grundwassers ist derzeit nicht erkennbar, da die Schadstoffe den darunterliegenden Boden bisher nicht erreicht haben. Im Deponiekörper wurden zudem lokal erhöhte Kohlendioxidwerte gemessen; eine Gefahr durch Methan kann nach aktuellem Stand praktisch ausgeschlossen werden. Für den Fall künftiger Untergrundarbeiten sind jedoch messtechnische Begleitungen und Schutzmaßnahmen vorgesehen.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung)
11.05.2023
kein Ergebnis hinterlegt