Abweichung von kommunaler Klassenrichtzahl
20230786 · Antwort der Verwaltung · 18.04.2023 · Schulverwaltungsamt
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE dargelegt, an welchen Grundschulstandorten die kommunale Klassenrichtzahl von 23 Kindern pro Klasse voraussichtlich überschritten wird. Nach dem Datenstand vom 21. März 2023 werden an 34 Grundschulstandorten Klassengrößen von mehr als 23 Schülerinnen und Schülern erwartet. Als Ursache für diesen Anstieg werden steigende Schülerzahlen angeführt, die unter anderem auf Flucht und Vertreibung zurückzuführen sind. Trotz möglicher Veränderungen bis zu den Sommerferien durch Zuzüge oder die Aufnahme an privaten Ersatzschulen wird mit einer Überschreitung der Richtzahl gerechnet. Die Bildung der Klassen erfolgt dabei unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung von Elternwünschen.
Um das Ziel der Richtzahl künftig wieder zu erreichen, setzt die Stadt auf die Schulentwicklungsplanung für Grundschulen. Bei der Kalkulation des Bedarfs an Klassenräumen wird weiterhin von einem Durchschnittswert von 23 Kindern pro Klasse ausgegangen. Aufgrund der prognostizierten Zunahme der Schülerzahlen sind hierfür verschiedene bauliche Maßnahmen geplant.
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