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Widmung eines Teilbereichs der „Wieschermühlenstraße“

20230724 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.04.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 25.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (22. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Wieschermühlenstraße vorgelegt. Das Vorhaben, das für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 25. April 2023 vorgesehen ist, betrifft verschiedene Flächen in der Gemarkung Harpen.

Der betreffende Bereich umfasst mehrere Flurstücke, darunter unter anderem Teile der Parzellen 694, 927, 1114, 1115, 1118, 1123 und 1124 sowie die Flächen 926 und 935. Ziel der Widmung als Gemeindestraße ist die Erschließung für die Anwohner. Während Teile der Wieschermühlenstraße bereits öffentlich sind, soll dieser spezifische Abschnitt gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) offiziell gewidmet werden. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein entsprechender Lageplan ist der Vorlage beigefügt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (22. Sitzung)
25.04.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag