Widmung der Straße "Laarwiese"
20230628 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.03.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230628
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Straße „Laarwiese“ vorgelegt, für die das Tiefbauamt federführend ist. Ziel des Antrags ist es, den Straßenabschnitt im Bereich der Gemarkung Wattenscheid offiziell als Gemeindestraße zu deklarieren.
Die Widmung soll dazu dienen, die Erschließung der angrenzenden Anwohner sicherzustellen. Die betroffene Fläche, gelegen in der Flur 23, Flurstück 471, befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Bochum. Als rechtliche Grundlage für das Vorhaben dient der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem Paragraph 37 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
Über den Beschlussvorschlag zur Widmung der Straße soll die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 28. März 2023 entscheiden. Ein Lageplan, der die zu widmende Fläche kennzeichnet, ist Bestandteil der Unterlagen.
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