Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Innenstadtkonzept Wattenscheid hier: Zwischenstand zur integrierten Rahmenplanung Wattenscheid-City

20230580 · Mitteilung der Verwaltung · 28.03.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung präsentiert der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid einen Zwischenstand zur integrierten Rahmenplanung für die Wattenscheider Innenstadt. Das Vorhaben ist Teil eines seit Sommer 2021 erarbeiteten Innenstadtkonzepts, das eine räumliche und programmatische Vision für den Bereich innerhalb des Wattenscheider Rings bis zum Jahr 2035 vorsieht.

Ein zentraler Bestandteil der Planung ist die Positionierung der Gesundheitswirtschaft als Impulsgeber für die Stadtentwicklung. In Zusammenarbeit mit der Bochum Wirtschaftsentwicklung und dem GesundheitsCampus Bochum soll das Zentrum als Standort für ambulante Gesundheitsangebote sowie als Innovationsraum „Urban Health“ gestärkt werden. Die Rahmenplanung nutzt hierfür die bestehende medizinische Infrastruktur und die Nähe zu Kliniken.

Das beauftragte Planungsbüro Plan-lokal hat die Arbeiten abgeschlossen und legt konkrete Handlungsempfehlungen zur Änderung von Nutzungsarten sowie städtebauliche Maßnahmen vor. Während ein Teil dieser Maßnahmen in die Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) einfließen und über Städtebaufördermittel umgesetzt werden soll, sind andere Projekte über alternative Förderwege geplant. Nach der politischen Beratung durch das Gremium wird ein gemeinsamer Beschluss zur Rahmenplanung und zur ISEK-Fortschreibung für den Sommer 2023 angestrebt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung)
28.03.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.