Innenstadtkonzept Wattenscheid hier: Beschluss zur Erarbeitung einer Gestaltungssatzung und eines Gestaltungshandbuches für die Wattenscheider Innenstadt
20230576 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.03.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230576
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Die Verwaltung Bochums beabsichtigt, im Rahmen des Innenstadtkonzepts Wattenscheid eine rechtsverbindliche Gestaltungssatzung sowie ein entsprechendes Gestaltungshandbuch zu erarbeiten. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, die bestehenden, informellen Gestaltungsleitlinien durch formelle Instrumente des Bauordnungs- und Planungsrechts zu ergänzen.
Ein Schwerpunkt der geplanten Satzung soll auf der Regelung von Werbeanlagen liegen. Zudem sollen identifizierte Gebäudeensembles, Denkmäler und Einzelgebäude durch die Festsetzungen langfristig geschützt werden. Eine Untersuchung ergab, dass eine Kombination aus Gestaltungs- und Erhaltungssatzung aufgrund der heterogenen Bebauungsstruktur in der Wattenscheider Innenstadt nicht rechtssicher begründbar ist, weshalb die Schutzmaßnahmen direkt in die Gestaltungssatzung integriert werden sollen.
Zusätzlich soll ein Gestaltungshandbuch für Bauherren, Architekten und Eigentümer erstellt werden. Dieses Handbuch soll die Inhalte der Stadtbildanalyse sowie die neuen Festsetzungen anhand von Illustrationen und Praxisbeispielen aufbereiten, um als Beratungsgrundlage für die Verwaltung und die Stadtteilarchitektin zu dienen. Der Entwurf der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Wattenscheid zur Entscheidung vorgelegt.
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