Errichtung eines 27 Meter Funkmastes für die Deutsche Telekom Technik GmbH, Bergener Str. 42
20230564 · Mitteilung der Verwaltung · 29.03.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines 27 Meter hohen Funkmastes in Bochum-Bergen zu erteilen. Das Vorhaben der DFMG Deutsche Funkturm GmbH ist an der Bergener Straße 42 geplant und soll die Mobilfunkversorgung im Bereich Bochum-Bergen verbessern. Der Standort befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 3 des Landschaftsplanes Bochum-Mitte/Ost, für das grundsätzlich ein Bauverbot gilt. Eine Ausnahme kann jedoch für Vorhaben zur öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen erteilt werden, sofern diese den Schutzzweck des Gebiets nicht beeinträchtigen.
Die Errichtung des Mastes sowie eines Technikschrankes auf einer Fläche von etwa 36 Quadratmetern erfordert bauliche Maßnahmen, bei denen eine Kirsche und ein Strauch entfernt werden müssen. Als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen sind die Pflanzung einer 40 Quadratmeter großen Hecke sowie der Ersatz der entfernten Kirche vorgesehen. Da der Bau eines Mastes über 20 Metern Höhe das Landschaftsbild beeinträchtigt, ist eine Ersatzleistung in Höhe von 4.216 Euro an die Stadt Bochum zu leisten. Diese Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestimmt.
Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden, ist ein Bauzeitraum zwischen Oktober und Februar vorgesehen. Die Beteiligung der Bezirksvertretung Nord sowie des Ausschusses für Planung und Grundstücke steht nach der Mitteilung an den Naturschutzbeirat noch aus.
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