Widmung der Straße "Blütenweg"
20230560 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.03.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230560
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Beschlussvorlage des Tiefbauamtes die Widmung der Straße „Blütenweg“ als Gemeindestraße beantragt. Das Vorhaben betrifft eine Fläche in der Gemarkung Eppendorf, konkret das Flurstück 574 in Flur 13.
Ziel der Widmung ist die Erschließung für die Anwohner durch die Überführung der Fläche in den öffentlichen Straßenraum. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bilden der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Stadt Bochum ist Eigentümerin der betreffenden Flächen. Ein entsprechender Lageplan, in dem die zu widmende Fläche farblich hervorgehoben ist, liegt der Vorlage bei. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag zur Widmung als Gemeindestraße wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 28. März 2023 erwartet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 127 Wörter).