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Anregung gemäß § 24 GO NRW - Hordeler Straße/Klostermannstraße

20230559 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.04.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230559 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte einen Vorschlag zur Verkehrsgestaltung an der Kreuzung Hordeler Straße und Klostermannstraße vor. Hintergrund ist eine Anregung zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs sowie zur Verbesserung der Sichtverhältnisse beim Abbiegen aus der Klostermannstraße in die Hordeler Straße.

Eine durchgeführte Verkehrszählung ergab, dass die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für einen Zebrastreifen nicht erfüllt sind. Für eine solche Einrichtung müssten während der Spitzenstunden mindestens 200 Fahrzeuge pro Stunde und mindestens 50 Fußgänger pro Stunde die Querungsstelle nutzen. Die Messungen zeigten jedoch ein Verkehrsaufkommen von lediglich 190 Fahrzeugen und 18 Fußgängerüberquerungen im relevanten Zeitraum. Aufgrund dieser geringen Zahlen sowie der bestehenden Tempo-30-Zone ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs rechtlich nicht begründbar.

Als Alternative wird die Anbringung einer Grenzmarkierung nach Zeichen 299 der Straßenverkehrsordnung vor der Einmündung vorgeschlagen. Diese Zick-Zack-Linie soll auf einer Länge von zehn Metern am gegenüberliegenden Fahrbahnrand angebracht werden. Durch das Verbot von Halte- und Parkvorgängen in diesem Bereich soll die Sicht für Fahrzeuge, die aus der Klostermannstraße in die Hordeler Straße abbiegen, verbessert und die Sicherheit für Fußgänger beim Überqueren der Straße erhöht werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung)
20.04.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230559 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)