Anregung gem. § 24 GO NRW Wegeverbindung "Wiebuschweg"
20230533 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.05.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wegeverbindung „Wiebuschweg“ vorgelegt, die auf einer Anregung der NaturFreunde Deutschlands Ortsgruppe Langendreer basiert. Die Anregung sieht vor, den Fußweg zwischen der Stiftstraße und der Rampenstraße für Radfahrende freizugeben und in einen kombinierten Geh- und Radweg umzuwandeln.
Das Umwelt- und Grünflächenamt empfiehlt jedoch, die Grünverbindung erst nach einer geordneten Anbindung an die Stiftstraße für den Radverkehr zu öffnen. Als Gründe werden potenzielle Nutzungskonflikte zwischen Fuß- und Radverkehr sowie die baulichen Gegebenheiten angeführt. Da der Übergang von der Grünanlage zur Stiftstraße derzeit nicht barrierefrei ist, wird eine Freigabe ohne entsprechende Anpassungen als problematisch eingestuft.
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Planung zur Radverkehrsführung zu erarbeiten. Dabei sollen die barrierefreie Umgestaltung der Bordaufkantung an der Stiftstraße sowie Möglichkeiten für eine getrennte Wegeführung innerhalb der Grünanlage untersucht werden. Zudem ist die Prüfung einer alternativen Streckenführung im Straßenraum vorgesehen, welche die Hauptstraße über die Stiftstraße, den Karl-von-Ossietzky-Platz und die Alte Bahnhofstraße mit der Dördelstraße und dem Bonackerweg wieder an die Hauptstraße anbindet.
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