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Widmung der Straße "Kleine Hordeler Straße"

20230517 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.04.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230517
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der „Kleinen Hordeler Straße“ vorgelegt. Das Tiefbauamt beantragt, die betreffende Straße als Gemeindestraße zu widmen. Die Maßnahme umfasst die Flächen in der Gemarkung Hofstede, Flur 18, konkret die Flurstücke 65 und 209.

Ziel der Widmung ist es, die Erschließung für Anwohner sicherzustellen und den öffentlichen Zugang zur Straße zu ermöglichen. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 340a der Stadt Bochum ist die „Kleine Hordeler Straße“ bereits als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW.

Die Flächen, die zur Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein beigefügter Lageplan verdeutlicht die zu widmenden Bereiche sowie die entsprechenden Verbindungswege. Über den Antrag soll die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 20. April 2023 entscheiden.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung)
20.04.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230517