Widmung eines Teilbereichs der Spreestraße und der Wegeverbindung zur „Kornharpener Straße“
20230516 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 12.09.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230516
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Spreestraße sowie einer Wegeverbindung zur Kornharpener Straße vorgelegt. Der Antrag, für den das Tiefbauamt federführend ist, sieht vor, diese Flächen als Gemeindestraßen zu deklarieren.
Der betreffende Teilbereich der Spreestraße und die Verbindung zur Kornharpener Straße sollen der Erschließung von Anwohnern dienen und dadurch öffentlich werden. Für die Wegeverbindung zur Kornharpener Straße wird eine Widmung mit der Beschränkung auf einen Gehweg vorgeschlagen. Die betroffenen Flächen in der Gemarkung Harpen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein Teil der Spreestraße ist bereits als öffentliche Straße eingestuft. Der entsprechende Beschluss steht zur Entscheidung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord an.
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