Satzung der Stadt Bochum zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Teilbereich "Laer West" des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 (Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West -)
20230448 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.05.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230448 den Beschluss einer Stadtumbausatzung für den Teilbereich „Laer West“ im Gebiet Laer/Mark 51°7 beantragt. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen plant die Festlegung der Stadtumbausatzung Nr. 1036 S – Laer West –, um die Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) rechtlich abzusichern.
Die Satzung sieht vor, die Ziele des ISEK zu festigen, insbesondere die Stärkung des Nahversorgungszentrums Laer, die Entwicklung von Flächen entlang der Wittener Straße sowie die Stabilisierung der sozialen Infrastruktur. Zudem sollen die bauliche Aufwertung des öffentlichen Raums und des privaten Immobilienbestandes unterstützt werden.
Durch die Anwendung von § 171 d BauGB erhält die Stadt für das ausgewiesene Gebiet ergänzende Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören ein Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Vorhaben, das Vorkaufsrecht sowie die Möglichkeit der Enteignung. Diese Maßnahmen sollen die Durchführung städtebaulicher Projekte sicherstellen, falls kooperative Lösungswege nicht ausreichen. Hintergrund der Vorlage sind die großflächigen Veränderungen im Stadtteil durch die Entwicklung des Gewerbe- und Technologiestandorts MARK 51°7 sowie das angrenzende Wohnbauprojekt Ostpark.
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