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Beschlussvorlage der Verwaltung

Satzung der Stadt Bochum zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Teilbereich "Laer West" des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 (Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West -)

20230448 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) · Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20230448 den Entwurf für die Stadtumbausatzung Nr. 1036 S – Laer West – vor. Die Satzung basiert auf § 171 d BauGB und dient der Sicherung von Maßnahmen im Teilbereich „Laer West“ des Gebiets Laer/Mark 51°7. Ziel der Satzung ist die Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK), wobei Schwerpunkte auf der Stärkung der Nahversorgung, der Flächenentwicklung entlang der Wittener Straße sowie der Aufwertung des öffentlichen Raums und des privaten Immobilienbestandes liegen.

Im Geltungsbereich, der sich entlang der Wittener Straße bis zum Werner Hellweg erstreckt, sind spezifische Entwicklungen vorgesehen. Auf den ehemaligen Opel-Verladeflächen soll eine Architektur entwickelt werden, die eine Fußwegeverbindung zur Grünverbindung „Auf dem Kreuz“ ermöglicht. Für den Bereich der Einzelhandelsansiedlung an der Alten Wittener Straße ist die Stabilisierung des Nahversorgungszentrums Laer mit einer Verkaufsfläche von 850 m² geplant. Am Lahariplatz sollen gestalterische Maßnahmen die Aufenthaltsqualität und Auffindbarkeit verbessern, wobei ein Ensemble aus den 1980er-Jahren zu erhalten ist. Zudem sollen Standorte für soziale Einrichtungen genutzt werden.

Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 vor. Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen durch die Bezirksvertretung Bochum-Ost sowie Vorberatungen in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 15. Juni 2023 vorgesehen. Der Erlass der Satzung hat laut Verwaltung keine finanziellen oder direkten klimarelevanten Auswirkungen.

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Dokumente

Beratungsfolge

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