Anregung gemäß § 24 GO NRW - Überholverbot im Bereich der Unterführung auf der Hauptstraße - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei/Stadtgestalter" -
20230436 · Antrag · 22.02.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, FFB)Dafür: 2 (P&STG, LINKE)
▶ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 22. Februar 2023 wurde ein Änderungsantrag zur Anregung bezüglich eines Überholverbots im Bereich der Unterführung auf der Hauptstraße vorgelegt. Der von dem sachkundigen Bürger Nikolas Lange eingereichte Antrag sieht Ergänzungen zum Beschlusstext vor, die sich auf verkehrstechnische Markierungen und bauliche Prüfungen beziehen.
Der Antrag umfasst die Forderung, vor den Tunneleinfahrten großflächige Piktogramme zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h direkt auf der Fahrbahn zu markieren. Zudem soll die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr durch sogenannte „Sharrows“ verdeutlicht werden. Diese Markierungen sollen mittig auf den Fahrspuren platziert werden, um das Überholverbot für Radfahrende hervorzuheben und eine Verdrängung der Radfahrer an den Fahrbahnrand oder an Absperrgitter zu vermeiden. Darüber hinaus sieht der Antrag die Prüfung bautechnischer Maßnahmen vor, um die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen zu verringern, wobei ein besonderer Fokus auf dem abschüssigen nördlichen Bereich liegt.
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