Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW - Am Neggenborn / Bevorrechtigung Radverkehr / Auskappung FGÜ - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei/Stadtgestalter" -
20230435 · Antrag · 22.02.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (LINKE)Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, FFB)Dafür: 1 (P&STG)
▶ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 22. Februar 2023 liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage 20230435 vor. Der Antrag bezieht sich auf die Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zum Thema Am Neggenborn, wobei der Fokus auf der Bevorrechtigung des Radverkehrs sowie der Auskappung der FGÜ liegt.
Der von dem sachkundigen Bürger Nikolas Lange eingereichte Änderungsantrag sieht eine Ergänzung des bestehenden Beschlusstextes vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die kurzfristige Markierung der Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote, bekannt als Zickzacklinie (Zeichen 299), an den Enden von Geh- und Radwegen. Diese Markierung soll in ausreichender Länge auf der Fahrbahn angebracht werden, um das bestehende Parkverbot zu verdeutlichen.
Darüber hinaus fordert der Antrag, dass die im Planungsprogramm vorgesehene Verbesserung der Querungsstelle bis zum Jahr 2028 realisiert wird. Eine schriftliche Begründung für diese Änderungen wurde im vorliegenden Dokument nicht aufgeführt; eine Erläuterung soll laut Text mündlich erfolgen.
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