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Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW - Markstraße zwischen Opel-Ring und Semperstraße - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei/Stadtgestalter" -

20230434 · Antrag · 22.02.2023

🟢 Beschlossen 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung)
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, LINKE, FFB)Dafür:1 (P&STG)
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Im Rahmen der 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur wurde ein Änderungsantrag zur Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung bezüglich der Markstraße zwischen Opel-Ring und Semperstraße vorgelegt. Der von dem sachkundigen Bürger Nikolas Lange eingereichte Antrag sieht Ergänzungen zum bestehenden Beschlusstext vor.

Der Antrag umfasst zwei wesentliche Punkte. Erstens soll für den Abschnitt zwischen Hanielstraße Ost und Höfestraße ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mindestens 30 Tonnen angeordnet und durch entsprechende Beschilderung umgesetzt werden. Zweitens wird beantragt, die Auf- und Abfahrtsmöglichkeiten der Bundesautobahn A 448 zur Markstraße so zu gestalten, dass eine Nutzung in beide Fahrtrichtungen möglich ist, sobald dies ohne Beeinträchtigung von Fördermitteln realisierbar ist.

Als Begründung für diese Maßnahmen wird angeführt, dass ein Durchfahrtsverbot negative Auswirkungen verhindern soll. Da die Gewichtsbeschränkung erst ab 30 Tonnen greift, seien Fahrzeuge des Universitätsklinikums Bochum (USB) sowie der notwendige Liefer- und Anliegerverkehr von dieser Regelung nicht betroffen.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung)
22.02.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, LINKE, FFB)Dafür:1 (P&STG)