Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
20230352 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.02.2023 · Jugendamt
Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
▶ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bochum steht die Wahl einer neuen stellvertretenden Vorsitzenden oder eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden an. Die Notwendigkeit dieser Wahl ergibt sich aus dem Ausscheiden von Herrn Gorin aus dem Gremium.
Da die Fraktion „Die Grünen im Rat“ eine Umbesetzung des Ausschusses vornimmt, wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 beschlossen, Herrn Fischer-Dahl als neues Mitglied zu benennen. Die Wahl der Stellvertretung erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 2 Satz 3 der Jugendamtssatzung. Demnach werden die Vorsitzenden und deren Stellvertretungen durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aus dem Kreis der Mitglieder der Vertretungskörperschaft gewählt. Mit der Neubesetzung der stellvertretenden Position sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen verbunden.
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