Grundsteuerhebesatz - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -
20230303 · Antrag · 09.02.2023
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In einem Änderungsantrag zur 21. Sitzung des Rates der Stadt Bochum regelt der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude die künftige Gestaltung des Grundsteuerhebesatzes B. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung den neuen Hebesatz für das Jahr 2025 so festlegt, dass sich die Einnahmen am NRW-Durchschnitt von 563 v.H. orientieren. Falls sich dieser Durchschnittswert in Nordrhein-Westfalen verändert, soll die Verwaltung dem Rat künftig entsprechende Beschlussvorlagen zur Anpassung vorlegen. Darüber hinaus fordert der Antrag, dass der Rat die Bundesregierung dazu auffordert, den kommunalen Anteil am Einkommensteueraufkommen zu erhöhen.
Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass der aktuelle Hebesatz in Bochum mit 645 v.H. über dem NRW-Durchschnitt liegt. Da die Grundsteuer B durch Umlage über Nebenkosten sowie durch die direkte Zahlung von Eigentümern auf Mieter und Bewohner von selbstgenutztem Wohneigentum wirkt, wird eine Anpassung an den Landesdurchschnitt angestrebt. Laut dem Dokument würde dies zu einer Reduktion der Grundsteuerbeträge um etwa 13 Prozent führen. Als Maßnahme für eine Finanzierung der Kommunen wird zudem die Erhöhung des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer angeführt, da die Kaufkraft in Bochum unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liege.
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