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Anregung gemäß § 24 GO NRW – Überholverbot im Bereich der Unterführung auf der Hauptstraße

20230193 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.02.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (P&STG)
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KI-Zusammenfassung

Die Ortsgruppe Bochum-Langendreer der Naturfreunde Deutschlands hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW die Anordnung eines Überholverbotes für den Bereich der Unterführung an der Hauptstraße beim S-Bahnhof Langendreer beantragt. Ziel ist die Einführung eines Verbots für mehrspurige Kraftfahrzeuge zum Überholen von einspurigen Fahrzeugen nach Zeichen 277.1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vor, dieser Anregung nicht zu folgen, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche Verkehrszeichensetzung nicht gegeben sind. Im betroffenen Abschnitt der Unterführung besteht bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie eine durchgezogene Linie nach Zeichen 295 StVO. Da das Überfahren dieser Markierung untersagt ist, wird ein Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Kraftfahrzeuge bereits durch die bestehende Verkehrsregelung verhindert. Zudem sind der Verwaltung und der Polizei keine Unfälle oder verkehrsrechtlichen Probleme in diesem Bereich bekannt.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung)
22.02.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (P&STG)