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Grundsteuerhebesatz

20230180 · Antrag · 09.02.2023

🟢 Beschlossen 09.02.2023 · Rat (21. Sitzung)
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:39 (SPD/Grüne/LINKE/PAR/OB)dafür:27 (CDU/FFB/UWG:FB/FDP/PAR&StG)
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-, FDP- und UWG-Fraktionen im Rat der Stadt Bochum haben einen Antrag zur Sitzung des Rates am 9. Februar 2023 vorgelegt, der die Festlegung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 zum Gegenstand hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung bereits jetzt dazu zu beauftragen, die Hebesätze so zu gestalten, dass der jährliche Gesamtbetrag der erhobenen Grundsteuer aufkommensneutral bleibt.

Hintergrund des Antrags ist die zum 1. Januar 2025 anstehende Änderung der Grundlagen für die Bewertung von Immobilien. Diese Neuregelung wird voraussichtlich zu Veränderungen bei den zu zahlenden Grundsteuern führen, wobei sowohl Minderungen als auch Erhöhungen möglich sind. Da eine abschließende Prognose über mögliche städtische Mehreinnahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegt, beabsichtigen die Antragsteller Christian Haardt (CDU), Felix Haltt (FDP) und Jens Lücking (UWG), durch den Beschluss sicherzustellen, dass aus dieser Umstellung keine Erhöhung des jährlichen Gesamtergebnisses resultiert.

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Beratungen

Rat (21. Sitzung)
09.02.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:39 (SPD/Grüne/LINKE/PAR/OB)dafür:27 (CDU/FFB/UWG:FB/FDP/PAR&StG)