Grundsteuerhebesatz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, FDP und UWG: Freie Bürger haben einen Antrag für die Ratssitzung am 9. Februar 2023 vorgelegt, der die Festlegung der Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Bochum die Verwaltung beauftragt, die Hebesätze für 2025 so zu gestalten, dass die jährlichen Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer aufkommensneutral bleiben.
Hintergrund des Antrags ist die zum 1. Januar 2025 anstehende Änderung der Grundlagen zur Bewertung von Immobilien. Laut Begründung wird diese Neuregelung in zahlreichen Fällen zu Veränderungen bei den zu zahlenden Grundsteuern führen, wobei sowohl Minderungen als auch Erhöhungen möglich sind. Da eine abschließende Prognose über etwaige Mehreinnahmen für die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, soll durch den Antrag sichergestellt werden, dass keine Steigerung des jährlichen Gesamtbetrages der erhobenen Grundsteuer erfolgt.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:39 (SPD/Grüne/LINKE/PAR/OB)dafür:27 (CDU/FFB/UWG:FB/FDP/PAR&StG)
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