Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW – Markstraße zwischen Opel-Ring und Semperstraße
20230135 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.02.2023 · Tiefbauamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 1 (P&STG)Dafür:14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, LINKE, FFB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt die Zurückweisung einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung zur Verkehrssituation auf der Markstraße zwischen dem Opel-Ring und der Semperstraße. Im Rahmen einer Ortsbegehung, an der das Tiefbauamt, das Planungsamt sowie die Polizei beteiligt waren, wurde die aktuelle Lage bewertet.
Hinsichtlich der Parkmöglichkeiten für Lkw wurde festgestellt, dass der nördliche Parkstreifen zwischen der A448 und dem Opel-Ring ausreichend dimensioniert ist. Im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Semperstraße und der Hanielstraße werden im Jahr 2023 Radfahrstreifen eingerichtet, wodurch die Parkmöglichkeit für Lkw auf der südlichen Fahrbahnseite entfällt.
Bauliche Veränderungen, wie etwa die von der Anregung vorgeschlagene Errichtung eines Kreisverlaufs, sind aufgrund des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2007 nicht unmittelbar umsetzbar. Eine entsprechende Umplanung würde ein neues Planfeststellungsverfahren erfordern, dessen Dauer auf mehr als fünf Jahre geschätzt wird. Bezüglich der allgemeinen Parkplatzsituation für den Schwerverkehr verweist die Verwaltung auf die Notwendigkeit regionaler Strategien durch den Regionalverband Ruhr. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Anregung nicht zu folgen.
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