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Gewährung einer Förderung nach Ziff. 3.1.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwen-dungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport an den Tennis Club Rot-Weiß e. V. Bochum Werne

20230098 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.02.2023 · Referat für Sport und Bewegung

🟢 Beschlossen 24.02.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (15. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit berät über die Gewährung eines Zuschusses an den Tennis Club Rot-Weiß e. V. Bochum Werne. Gegenstand der Beschlussvorlage 20230098 ist die Sanierung der Giebelwand der vereinseigenen Tennishalle. Die Maßnahme ist erforderlich geworden, nachdem es infolge eines Starkregenereignisses zu einem Wassereinbruch durch die betroffene Wand kam.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport der Stadt Bochum zu gewähren. Der Zuschuss soll die ungedeckten Kosten der Sanierung abdecken, jedoch maximal 40 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten umfassen. Die Netto-Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 15.985,30 Euro. Zur Finanzierung der Arbeiten plant der Verein neben Eigenkapital in Höhe von 7.841,48 Euro auch den Einsatz einer Fluthilfe des Verbandes in Höhe von 1.750,00 Euro.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bewilligungsbescheid zu erteilen. Die endgültige Auszahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel.

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Beratungen

Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (15. Sitzung)
24.02.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag