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Verwendung der Mittel aus der Produktgruppe 42 04 gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum i.V.m. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) vom 26.06.2019.

20230092 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.02.2023 · Referat für Sport und Bewegung

🟢 Beschlossen 24.02.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (15. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt einen Vorschlag zur Verwendung der Haushaltsmittel aus der Produktgruppe 42 04 für das Jahr 2023 gemäß der Sportförderrichtlinie vor. Insgesamt sind Mittel in Höhe von 201.800 Euro für verschiedene Zwecke im Bereich Sport vorgesehen. Darunter befinden sich 30.000 Euro für bedeutende Sportveranstaltungen sowie 87.000 Euro für Vereins- und Übungsleitervergütungen. Weitere Posten umfassen die Förderung von Übungsleitern in Talentgruppen (15.000 Euro), Grundsportgeräte (15.000 Euro) und Fahrtkosten zu Meisterschaften (6.800 Euro), wobei letztere über den Stadtsportbund Bochum e.V. abgewickelt werden. Zudem sind 48.000 Euro für Einzelfallzuschüsse vorgesehen, unter anderem für die Projekte „Hoch hinaus“ und „Fit im Park“.

Zusätzlich sieht die Vorlage die Verteilung von 135.000 Euro an Organisationen zur Sicherstellung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben vor. Davon entfallen 127.900 Euro auf den Stadtsportbund Bochum e.V., 5.000 Euro auf die Sportjugend Bochum, 1.260 Euro auf die DLRG Bochum sowie 840 Euro auf Wanderverbände und den Deutschen Alpenverein.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass nicht ausgeschöpfte Mittel aus bestimmten Kategorien zur Deckung eines Mehrbedarfs in anderen Bereichen des Budgets verwendet werden können. Zudem sollen die dem Stadtsportbund Bochum e.V. zugewiesenen Mittel für Sportgeräte und Fahrtkosten zur gegenseitigen Deckung genutzt werden können. Die Auszahlung der Fördermittel soll im laufenden Jahr – vorbehaltlich finanzieller Freigaben – zu 100 Prozent erfolgen.

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Beratungen

Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (15. Sitzung)
24.02.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag