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Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW – Am Neggenborn / Bevorrechtigung Radverkehr / Auskappung FGÜ

20230050 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.02.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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In der Beschlussvorlage 20230050 des Tiefbauamtes wird über eine Anregung eines Bürgers zur Verkehrsgestaltung an der Straße „Am Neggenordnung“ im Bereich des Langendreer Bachs beraten. Der Antragsteller fordert eine Einengung der Fahrbahn, die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs sowie eine Bevorrechtigung des Radverkehrs an der Querungsstelle, um die Sichtverhältnisse zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass die Straße „Am Neggenborn“ als Teil des Hauptstraßennetzes eine strategische Bedeutung für den Nord-Süd-Verkehr sowie für den Linienbusverkehr hat. Eine Bevorrechtigung der Radfahrenden wird aufgrund der Verkehrsbedeutung und der vorhandenen Kfz-Verkehrszahlen abgelehnt. Zudem ist die Anlage eines Fußgängerüberwegs auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg rechtlich nicht zulässig.

Hinsichtlich der Sichtverhältnisse besteht jedoch Einigkeit darüber, dass eine Auskappung des östlichen Fahrbahnrandes zur Verbesserung der Situation beitragen kann, sofern eine Durchfahrtsbreite von etwa sechs Metern gewährleistet bleibt. Die Verwaltung schlägt vor, die Verbesserung der Querungsstelle in das Planungsprogramm aufzunehmen, wobei die Maßnahme nicht mit hoher Priorität behandelt wird.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung)
22.02.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag