Abschulungen in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage 20223532 die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Schulformwechseln und stellt hierzu statistische Daten für die Schuljahre 2017/18 bis 2021/22 bereit. Der Begriff „Abschulung“ wird dabei gemäß Schulgesetz NRW durch „Schulformwechsel“ ersetzt. Für die Erprobungsstufe (Klassen 5 und 6) finden dreimal jährlich Konferenzen statt. Empfehlungen für einen Wechsel sind den Eltern spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitzuteilen, während die Information an die neue Schule spätestens drei Wochen vor Schulhalbjahresende erfolgen muss. Bei der sprachlichen Integration ist eine Zuordnung zu einem Bildungsgang nach maximal zwei Jahren vorgesehen.
Im Bereich der Förderschulen wechselten im Schuljahr 21/22 insgesamt 42 Schüler, was einem Anteil von 3,95 % der zuletzt 1.064 Förderschüler entspricht. Die Zahlen der Schulwechsler von Gymnasien, Gesamtschulen, Hauptschulen, Realschulen und Sekundarschulen sowie die Schülerzahlen der jeweiligen Schulformen werden detailliert nach Jahrgangsstufen aufgeschlüsselt. Bei den Gymnasien bewegten sich die Schülerzahlen zwischen 8.410 und 8.792 Personen. Die Anzahl der Waldorfschüler schwankte im betrachteten Zeitraum zwischen 4 und 12.
Hinsichtlich der Schulabgänge ohne Abschluss wurde ein Anstieg von 98 Personen im Sommer 2017 auf 124 Personen im Sommer 2019 sowie ein Rückgang auf 65 Personen im Sommer 2021 verzeichnet. Die höchsten Abgangszahlen ohne Abschluss wurden an Gesamtschulen und Hauptschulen registriert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass pädagogische Förderung Einzelfallentscheidungen der Schulen unterliegt und sich am Leistungsstand der Kinder orientiert. Die Vorlage dient der Kenntnahme im Ausschuss für Schule und Bildung.
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Beratungsfolge
- 14.02.2023kein Ergebnis hinterlegt
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