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Schlafplätze für Wohnungslose mit Hund aus dem Kältekonzept 2022 verstetigen

20223514 · Antwort der Verwaltung · 18.01.2023 · Amt für Soziales

↳ Zugehörige Anfrage Schlafplätze für Wohnungslose mit Hund aus dem Kältekonzept 2022 verstetigen · 29.11.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei & STADTGESTALTER“ reagiert, die eine dauerhafte Bereitstellung von Schlafplätzen für wohnungslose Menschen mit Hunden anstrebte. Die im Kältekonzept 2022 enthaltenen Übernachtungsmöglichkeiten im Christopherushaus sowie in der ehemaligen Graf-von-der-Recke-Schule sind als temporäre Maßnahmen zur Überbrückung extremer Kältetage konzipiert und gelten für den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023.

Nach Angaben des Amtes für Soziales bestehen keine Planungen, diese Angebote über den Rahmen des Kältekonzepts hinaus zu verstetigen. Die Verwaltung merkte an, dass die Möglichkeit in der Graf-von-der-Recke-Schule im vorangegangenen Winter 2021/2022 nicht genutzt wurde. Eine Unterbringung von wohnungslosen Menschen mit Hunden außerhalb des Kältekonzepts ist nicht vorgesehen. Als Gründe gegen alternative Lösungen führt die Verwaltung das Sozialverhalten von Mensch und Tier sowie die geltenden Regelungen des Infektionsschutzes an.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 132 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (15. Sitzung)
18.01.2023
kein Ergebnis hinterlegt