Zuwendung an den Verein Tafel BOCHUM und WATTENSCHEID e. V. für das Jahr 2023 zur Aufrechterhaltung der Unterstützung Bedürftiger anlässlich des Zustroms aus der Ukraine
20223505 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.01.2023 · Amt für Soziales
Einstimmig nach Beschlussvorschlag, keine Enthaltungen
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein Tafel Bochum und Wattenscheid e. V. für das Jahr 2023 eine Zuwendung in Höhe von 25.000 Euro zu gewähren. Der Zuschuss soll den erhöhten Personal- und Sachaufwand decken, der durch die verstärkte Nachfrage von aus der Ukraine geflüchteten Menschen entstanden ist. Die Finanzierung erfolgt über das COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG).
Der Vorschlag basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, weitere Vereine zu identifizieren, die aufgrund des Zustroms von Geflüchteten zusätzliche finanzielle Bedarfe haben. Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass eine Gewährung über das NKF-CUIG möglich ist. Der Verein verpflichtet sich zur Erstellung eines Verwendungsnachweises, welcher durch das Amt für Soziales geprüft wird.
Bei der Zuwendung handelt es sich um einen einmaligen konsumtiven Zuschuss für das Jahr 2023. Durch die Abschreibung des bilanzierten Betrages ab dem Jahr 2026 entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von 500 Euro über einen Zeitraum von 50 Jahren.
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