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E-Mobilitätstarif bei den Stadtwerken und dynamische Strompreise

20223501 · Antwort der Verwaltung · 22.02.2023 · Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage E-Mobilitätstarif bei den Stadtwerken und dynamische Strompreise · 23.11.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anfrage der Fraktion Die PARTEI/DIE STADTGESTALTER im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hat die Verwaltung Informationen zu E-Mobilitäts-Tarifen und dynamischen Strompreisen bei den Stadtwerken Bochum vorgelegt. In Bezug auf die Nutzung von Mehrerlösen aus dem Stromabsatz durch Elektrofahrzeuge weist die Verwaltung darauf hin, dass über das Ladeverbundsystem „Stadtwerkeedrive“ auch Ladestationen der Stadtwerke Witten GmbH und der Gelsenwasser AG zu einem einheitlichen Tarif genutzt werden können. Zudem erhalten Kunden der Stadtwerke Bochum eine Vergünstigung von 5 Cent pro Kilowattstunde. Für das Jahr 2023 ist zudem die Einführung eines separaten, preisreduzierten Ladetarifs für den Heimgebrauch geplant.

Hinsichtlich der Einführung dynamischer Stromtarife berichtet die Verwaltung, dass bereits im Jahr 2009 mit dem Tarif „Stadtwerke Smart“ Anreize zur netzdienlichen Verlegung des Stromverbrauchs geschaffen wurden. Aufgrund einer geringen Kundenresonanz wurde dieser Tarif zuletzt nicht mehr aktiv beworben. Angesichts der Bedeutung dynamischer Tarife für preis- und umweltbewusste Haushalte arbeitet die Verwaltung derzeit an einer Neuauflage eines solchen Modells.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung)
22.02.2023
kein Ergebnis hinterlegt