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Anfrage

VRR-Sonderprogram Mobilstationsstelen

20223452 13.12.2022

↳ Antwort der Verwaltung VRR-Sonderprogramm Mobilstationsstelen · 22.02.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister wird auf das Sonderprogramm Mobilstationsstelen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hingewiesen. Das Programm, dessen Laufzeit ursprünglich am 31. Dezember 2024 enden sollte, wurde um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet jedoch bereits am 31. Dezember 2024.

Die finanzielle Förderung ist dabei nach Umfang der Maßnahme gestaffelt. Für eine einzelne Mobilstationsstele beträgt die Höchstfördersumme 15.000 Euro netto. Sollte die Maßnahme zusätzlich eine Beschilderung der Mobilstation umfassen, liegt der maximale Förderbetrag bei 20.000 Euro netto.

Da das Sonderprogramm bislang nur von einer geringen Anzahl an Kommunen in Anspruch genommen wurde, stellt ein Mitglied des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur die Frage, ob der Verwaltung dieses Programm bekannt ist. Zudem wird angefragt, ob beabsichtigt wird, die Fördermittel für entsprechende Stelen oder Stelen mit Beschilderung zu beantragen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 139 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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