Gewährung einer Zuwendung an den Festausschuss Wattenscheider Karneval e.V. (FWK e.V.) für den Karnevalsumzug am 19.02.2023
20223435 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 31.01.2023 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20223435
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid berät über die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 5.000 Euro an den Festausschuss Wattenscheider Karneval e.V. (FWK e.V.). Der Zuschuss aus bezirklichen Haushaltsmitteln ist für die Durchführung des großen Karnevalsumzuges am 19. Februar 2023 vorgesehen. Da der Verein die anfallenden Kosten für den Umzug, der von Günnigfeld bis in die Wattenscheider Innenstadt führt, nicht vollständig aus eigenen Mitteln und Sponsoring decken kann, wird die öffentliche Förderung als Teil der Brauchtumspflege beantragt.
Die Bewilligung ist an bestimmte Nebenbestimmungen geknüpft. Der FWK e.V. verpflichtet sich, auf eigene Kosten eine Kommentatorenbühne auf dem Betti-Hartmann-Platz bereitzustellen und den Gästen des Bezirksbürgermeisters bei Bedarf Zutritt zu gewähren. Zudem soll der Verein einen Toilettenwagen in der Nähe des Rathauses auf eigenen Kosten zur Verfügung stellen, wobei die Bezirksverwaltungsstelle Unterstützung bei den Anschlüssen an Wasser, Abwasser und Strom leistet. Die Zuwendung wird nur bei stattfindender Veranstaltung gewährt. Im Falle eines Ausfalls durch höhere Gewalt kann eine Ausgleichszahlung von bis zu 2.500 Euro nach Nachweis der entstandenen Kosten erfolgen. Nach Abschluss der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
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