Bebauungsplan Nr. 576 ab – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 a – Fußgängerzonen/Innenstadt – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen - Änderungsantrag des Vertreters der FDP -
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 8. Dezember 2022 wurde ein Änderungsantrag zur Beschlussvorlage bezüglich des Bebauungsplans Nr. 576 ab vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.2, welcher die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 a für die Fußgängerzonen und die Innenstadt behandelt.
Die von der FDP in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte gestellte Vorlage sieht eine Anpassung der Zielsetzung des Bebauungsplanes vor. Dem Antrag zufolge soll das Ziel darin bestehen, die vorhandene szenetypische Gastronomie sowie weitere prägende Nutzungen im Bereich des Bermudadreiecks vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen. Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungsantrag ist im Dokument nicht aufgeführt; eine Erläuterung sollte mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20223429Enthaltungen: 0Dagegen: 16 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Die PARTEI, Herr Wittbrodt)Dafür: 1 (FDP)
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