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Zuwendung für den „Festausschuß Wattenscheider Karneval e.V.“ hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

20223415 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 31.01.2023 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II

🟢 Beschlossen 31.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20223415
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KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für den „Festausschuss Wattenscheider Karneval e.V.“ beschlossen. Die Entscheidung vom 14. Dezember 2022, welche durch den Bezirksbürgermeister Hans-Peter Herzog und das Mitglied der Bezirksvertretung Gerd Kipp getroffen wurde, sieht eine Zuwendung von bis zu 24.000 Euro vor. Diese Mittel sind für die Verkehrs- und Gefahrenbereichssicherung des Karnevalsumzuges am 19. Februar 2023 bestimmt.

In der Vergangenheit wurden die notwendigen Absperr- und Sicherungsmaßnahmen durch die Stadt Bochum erbracht. Da dies künftig nicht mehr möglich ist, muss der Veranstalter diese Leistungen nun selbst organisieren. Aufgrund der damit verbundenen Kosten hat der Festausschuss die Übernahme dieser Aufwendungen beantragt. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, um dem beauftragten Unternehmen vorab Planungssicherheit zu gewährleisten, da eine reguläre Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 31. Januar 2023 nicht rechtzeitig möglich gewesen wäre. Die Auszahlung der Mittel aus bezirklichen Haushaltsposten erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung und Vorlage der entsprechenden Belege bei der Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Sitzung)
31.01.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20223415