Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum – Änderungsantrag von Herr Schmidt -
✦ KI-Zusammenfassung
Der parteilose Ratsherr Lars Schmidt hat in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid eine Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Bochum beantragt. Der Antrag mit der Nummer 20223345 sieht eine Anpassung des Paragrafen 10 zur Verwendung von Ersatzgeldzahlungen vor.
Nach dem Vorschlag sollen die im Rahmen dieser Satzung zu leistenden Ersatzgeldzahlungen an die Stadt Bochum geleistet werden. Diese Mittel sollen zweckgebunden innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung für Ersatzpflanzungen, das Anlegen sowie das Herrichten von Pflanzgruben und Baumscheiben sowie für die notwendige Anwuchspflege verwendet werden.
Der Antrag regelt zudem Anforderungen an die Qualität und den Standort der durch diese Zahlungen finanzierten Ersatzbäume. Diese sollen nach Möglichkeit einen Mindeststammumfang von 30 bis 35 Zentimetern aufweisen. Die Pflanzung soll in der Nähe des Standortes der entfernten oder zerstörten Bäume erfolgen, spätestens jedoch innerhalb des jeweiligen Stadtbezirks.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthalten:- Dagegen:14 (SPD, CDU, Grüne, UWG: FB, FDP) Dafür: 1 (Herr Schmidt)
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