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Beschlussvorlage der Verwaltung

Eingabe an den Ausschuss für Planung und Grundstücke der Stadt Bochum gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20222633 Bebauungsplan Nr. 1023 – Holbeinstraße / Kaulbachstraße –

20223237 29.11.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., Die PARTEI/STADTGESTALTER, UWG: FB)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 0

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage 20223237 vorgeschlagen, einer Eingabe zum Bebauungsplan Nr. 1023 – Holbeinstraße / Kaulbachstraße – nicht zu folgen. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke wird gemäß der Hauptsatzung der Stadt Bochum in eine sachliche Prüfung bestimmter Punkte der Anregung nicht eintreten, da das laufende Bebauungsplanverfahren bereits vorgeschriebene Beteiligungsverfahren vorsieht. Die Eingabe wird stattdessen als Teil der Stellungnahmen im Rahmen des förmlichen Planungsverfahrens berücksichtigt.

Hinsichtlich der Forderungen nach einem Verkehrskonzept sowie Gutachten zu schalltechnischen Auswirkungen führt die Verwaltung aus, dass die Erstellung dieser Unterlagen erst mit der Konkretisierung des städtebaulichen Konzepts im weiteren Verfahren möglich ist. Auch umweltrelevante Untersuchungen und Klimaanpassungsaspekte werden im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfung durchgeführt.

Bezüglich der Information der Anwohner wird darauf verwiesen, dass die Vonovia bereits im Jahr 2021 durch verschiedene Maßnahmen wie Postwurfsendungen, Quartiersspaziergänge und einen Informationstermin über die Planungen informiert hat. Im Zuge dessen wurden Flächen, die zuvor gepachtet waren, durch Kaufangebote an die Grundstückseigentümer wieder in deren Besitz überführt, wodurch sich das geplante Gebiet gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss verkleinerte. Eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Aufstellungsbeschluss ist nicht vorgesehen.

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