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Mitteilung der Verwaltung

Leitfaden Kindeswohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes

20223232 08.12.2022 Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Das Jugendamt der Stadt Bochum hat einen Leitfaden zum Kindeswohl für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt, der als Schutzkonzept des Amtes dient. Seit Februar 2020 wurden im Rahmen dieses Prozesses die bestehenden Standards und Strukturen des Kinderschutzsystems überarbeitet. Dabei wurden sowohl die internen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamtes als auch die Kooperationspartnerschaften mit den freien Trägern der Jugendhilfe in Bochum einbezogen.

Der Überarbeitungsprozess wurde durch Fachberaterinnen des LWL/Landesjugendamtes, Dr. Monika Weber und Heidi Knapp, begleitet. In gemeinsamen Workshops und Arbeitsbesprechungen wurden fachliche Empfehlungen in das Verfahren integriert. Der vorliegende Leitfaden ist auf die aktuellen Rechtsvorschriften des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sowie des Landeskinderschutzgesetzes NRW abgestimmt. Die Mitteilung der Verwaltung wird dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 121 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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