Schulabsentismus – Unterstützung durch das Jugendamt
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über die Ergebnisse des Projektes „Unicus“ und verweist auf positive Fallverläufe. Vertreter der Projektleitung, der Clearing- und Diagnostikstelle sowie des Sozialen Dienstes des Jugendamtes bieten an, die Maßnahmen in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vorzustellen. Ergänzend zur Unterstützung durch das Projekt bietet die Schulpsychologische Beratungsstelle Beratung für Familien bei beginnendem Schulabsentismus bis einschließlich der sechsten Klasse an; für weiterführende Schulen finden ebenfalls Beratungsangebote statt. Bei Bedarf können Erziehungsberechtigte nach Antragstellung eine sozialpädagogische Familienhilfe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung beantragen.
Im Bereich der Kooperation wird derzeit die Vereinbarung zwischen Schulen und dem Jugendamt zum Thema Kindeswohlgefährdung überarbeitet. Dabei wird geprüft, ob Schulabsentismus als Aspekt der Kindeswohlgefährdung in die Regelungen aufgenommen werden soll. Zur Prävention arbeiten zudem Schulsozialarbeiter mit Lehrkräften zusammen. Bei Schülern mit häufigem unentschuldigtem Fehlen werden Gesprächsangebote gemacht, um die Ursachen zu ermitteln und die Motivation für den Schulbesuch zu fördern. In diesen Beratungsprozess werden nach Möglichkeit auch die Erziehungsberechtigten einbezogen.
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- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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