Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum -Änderungsantrag der FFB-Ratsfraktion-
✦ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion Bochum hat einen Änderungsantrag zur Baumschutzsatzung der Stadt Bochum eingebracht. Der Antrag, der für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 16. November 2022 vorgesehen war, betrifft die Neugestaltung von Paragraf 10 der Satzung bezüglich der Verwendung von Ersatzgeldzahlungen.
Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die im Rahmen dieser Satzung zu entrichtenden Ersatzgelder an die Stadt Bochum geleistet werden. Diese Zahlungen sollen zweckgebunden für bestimmte Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Ersatzpflanzungen, das Anlegen und Herrichten von Pflanzgruben sowie die Gestaltung von Baumscheiben und die erforderliche Anwuchspflege.
Der Antrag sieht zudem Vorgaben für die durch diese Mittel finanzierten Bäume vor. Die Ersatzbäume sollen nach Möglichkeit einen Mindeststammumfang von 30 bis 35 Zentimetern aufweisen. Hinsichtlich des Standortes wird vorgeschlagen, dass die Pflanzungen in der Nähe des ursprünglichen Standortes oder zumindest innerhalb des jeweiligen Stadtbezirks, in dem die Bäume entfernt oder zerstört wurden, durchgeführt werden sollen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.11.2022Mehrheitlich gegen Änderungsantrag Dafür: 2 (FFB, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke) Enthaltungen: 0
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