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Beschlussvorlage der Verwaltung

Straßen- und Entwässerungsplanung Charlottenstraße

20223179 13.12.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (17. Sitzung) · Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagbei 2 Enthaltungen , Grüne

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung beantragt die Zustimmung zur Straßen- und Entwässerungsplanung der Charlottenstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 984 in Bochum-Wiemelhausen. Hintergrund ist das Vorhaben eines Wohnungsbauinvestors, neue Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser zu errichten, was eine Verlängerung der Charlottenstraße erforderlich macht.

Die Planung umfasst verschiedene Straßenabschnitte. Die Planstraße B (Achse 1) soll als Tempo-30-Zone mit Gehwegen ausgebildet werden. Da eine Wendemöglichkeit am Ende dieser Achse baulich schwer realisierbar ist, wird für Lkw die Nutzung der Achse 3 vorgesehen. Um eine schützenswerte Eichengruppe bei der notwendigen Straßenverbreiterung in diesem Bereich zu schützen, ist der Einbau einer Wurzelbrücke geplant. Die Achse 2 soll als verkehrsberuhigter Bereich mit Parkplätzen und Baumpflanzungen gestaltet werden. Nach Abschluss der Arbeiten gehen die Abschnitte der Achsen 1 und 2 in das Eigentum der Stadt Bochum über, während die Achsen 3 und 4 im privaten Eigentum verbleiben.

Die Entwässerung erfolgt nach dem Trennsystem. Für das Regenwasser ist eine Rückhaltung auf den privaten Grundstücken durch Maßnahmen wie Dachbegrünungen oder Zisternen vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf etwa 1,98 Millionen Euro und umfassen Straßenbau, Beleuchtung sowie Entwässerung. Die Finanzierung und Durchführung der Arbeiten obliegen dem Investor. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2023 vorgesehen; die rechtliche Grundlage bildet ein Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Bochum und dem Vorhabenträger.

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