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Beschlussvorlage der Verwaltung

Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „ASB OV Bochum e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII

20223168 Jugendamt

🟢 Beschlossen 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Jugendamtes hat eine Beschlussvorlage zur befristeten Anerkennung des Vereins „ASB OV Bochum e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, den Verein zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren, vorerst bis zum 8. Dezember 2025, anzuerkennen. Diese Anerkennung ist auf Tätigkeiten im Sinne des § 1 SGB VIII beschränkt.

Als Nebenbestimmung der Anerkennung ist festgelegt, dass der Verein verpflichtet ist, der Verwaltung des Jugendamtes unaufgefordert schriftliche Tätigkeitsberichte vorzulegen. Diese Nachweise müssen zu den Terminen am 8. Dezember 2023, 2024 und 2025 eingereicht werden. Durch die befristete Anerkennung entsteht kein Anspruch auf öffentliche Förderung.

Die Vorlage enthält zudem den Hinweis, dass die Anerkennung gemäß § 25 Abs. 4 AG KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden kann, falls die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Die entsprechende Satzung des Vereins ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 8. Dezember 2022 vorgesehen.

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