Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „ASB OV Bochum e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt schlägt vor, den Verein „ASB OV Bochum e.V.“ befristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 8. Dezember 2025 gelten. Mit dieser Entscheidung sind Nebenbestimmungen verknüpft: Der Verein muss zum 8. Dezember der Jahre 2023, 2024 und 2025 unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte bei der Verwaltung des Jugendamtes einreichen. Die Anerkennung beschränkt sich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe und kann widerrufen werden, falls die rechtlich erforderlichen Voraussetzungen entfallen. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird durch die Anerkennung nicht begründet.
Der ASB OV Bochum e.V. ist als eigenständiger Ortsverband des Arbeiter-Samariter-Bunds tätig. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Arbeit der Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ), Projekte im Kontext von Migration sowie medienpädagogische Angebote. Ein aktuelles Vorhaben ist die Neugründung einer Kindertagesstätte auf dem Gelände des Knappschaftskrankenhauses Bochum, die für den Sommer 2023 geplant ist und eine Betreuungskapazität von etwa 85 Kindern vorsieht. Die zuständigen Fachgremien befürworten die beantragte Anerkennung, da alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen des § 75 SGB VIII erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
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