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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der Straße "Gerlach-von-Heven-Weg"

20223122 13.12.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (17. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung des „Gerlach-von-Heven-Wegs“ vorgelegt. Das Tiefbauamt beantragt, die Straße als Gemeindestraße zu widmen. Der entsprechende Beschluss soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 13. Dezember 2022 gefasst werden.

Die betroffene Fläche liegt in der Gemarkung Querenburg und umfasst Teile der Flurstücke 375, 440 sowie 441. Die Widmung erfolgt mit dem Ziel, die Straße zur Erschließung der Anwohner öffentlich zu machen. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 264 der Stadt Bochum ist der „Gerlach-von-Heven-Weg“ bereits als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Eigentümerin der betroffenen Flächen ist die Stadt Bochum.

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