Abschluss eines Erschließungsvertrages mit einer Erschließungsträgerin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-Süd einen Beschlussvorschlag zum Abschluss eines Erschließungsvertrages mit einer Erschließungsträgerin vorgelegt. Grundlage für das Vorhaben ist der Bebauungsplan Nr. 984 – Charlottenstraße, der bereits im Juli 2022 Rechtskraft erlangt hat. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Wohngebiets mit etwa 40 Wohneinheiten, die als Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser konzipiert sind.
Da die Stadt die Herstellung der Erschließungsanlagen aus finanziellen Gründen nicht selbst übernimmt, trägt die Erschließungsträgerin die Kosten für den Bau der Straßen sowie deren Entwässerung, Beleuchtung und die notwendigen Grünmaßnahmen. Da die Stadt derzeit noch nicht Eigentümerin aller für die Erschließung benötigten Flächen ist, soll die Eigentumsübertragung nach Abschluss und Abnahme der Maßnahmen durch eine notariell beurkundete Regelung erfolgen. Der vorliegende städtebauliche Vertrag dient der rechtlichen Absicherung dieses Prozesses. Eine gesonderte Vorlage zur detaillierten Straßen- und Entwässerungsplanung wird in derselben Sitzung vorgestellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.12.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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