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Beschlussvorlage der Verwaltung

Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum

20222610/1 29.11.2022 Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 29.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (18. Sitzung) · Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 6 (CDU, UWG:FB) Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP, Herr Schmidt)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum legt eine neue Satzung zum Schutz des Baumbestandes zur Beschlussfassung vor. Ziel der Regelung ist die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Verbesserung des Stadtklimas sowie die Erhaltung des Landschaftsbildes und der Biodiversität.

Der Geltungsbereich umfasst im Zusammenhang bebaute Ortsteile und Gebiete von Bebauungsplänen auf Grundstücken ab einer Größe von 350 Quadratmetern. Von der Satzung ausgenommen sind Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen in Landschaftsplänen sowie Kleingartenanlagen.

Als geschützt gelten Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern oder Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit einem Umfang von mindestens 50 Zentimetern, sofern deren Kronen sich berühren. Zudem sind durch Bebauungspläne festgelegte Bäume sowie bestimmte Ersatzpflanzungen umfasst. Die Satzung findet keine Anwendung auf bestimmte Baumarten wie Pappeln, Weiden, Birken oder Robinien sowie auf die meisten Nadelbäume und Obstbäume. Ebenfalls nicht geschützt sind Bäume, die in einem Abstand von weniger als drei Metern zu Gebäuden stehen.

Die Vorlage untersagt das Entfernen, Zerstören oder die wesentliche Veränderung geschützter Bäume. Verboten sind zudem Maßnahmen, welche den Wurzel- oder Kronenbereich schädigen können, wie etwa die Versiegelung von Flächen mit Asphalt, das Ausbringen von Herbiziden oder der Einsatz schwerer Baumaschinen im Wurzelbereich. Erlaubt bleiben ordnungsgemäße Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung. Die Stadt ist befugt, Eigentümer zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen anzuordnen.

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