Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum eine neue Satzung zum Schutz des Baumbestandes zur Beschlussfassung vor. Ziel der Regelung ist die Sicherstellung des Naturhaushalts, der Lebensqualität sowie des Stadtklimas. Die Satzung findet Anwendung in bebauten Ortsteilen und Bebauungsplanbereichen auf zusammenhängenden Flurstücken ab einer Größe von 350 Quadratmetern. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern sowie Baumgruppen von mindestens fünf Bäumen mit einem Umfang von 50 Zentimetern. Die Satzung untersagt das Entfernen, Beschädigen oder die wesentliche Veränderung dieser Bäume sowie schädigende Einwirkungen auf deren Wurzel- und Kronenbereiche.
Befreiungen von diesen Verboten sind möglich, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt oder das öffentliche Wohl dies erfordert. Anträge müssen schriftlich unter Beifügung eines Lageplans gestellt werden. Im Falle einer genehmigten Entfernung ist eine Ersatzpflanzung auf einem Grundstück ab 350 Quadratmetern vorzunehmen. Die Anzahl der Ersatzbäume orientiert sich am Stammumfang des entfernten Baumes. Sollte eine Pflanzung nicht möglich sein, ist ein Ersatzgeld zu leisten, welches den ökologischen Wert sowie eine Pauschale von 30 Prozent der Pflanzkosten umfasst.
Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die rechtliche Grundlage bilden das Landesnaturschutzgesetz sowie das Bundesnaturschutzgesetz. Zur Überprüfung der Einhaltung sind beauftragte Personen der Stadt berechtigt, Grundstücke nach Vorankündigung zu betreten. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2022Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 6 (CDU, UWG:FB) Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP, Herr Schmidt)
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umwelt- und Grünflächenamt
- Zugang zum Friedhof Altenbochum 30.01.2025
- Vertical Farming statt Horizontalteilung 30.01.2025
- Ausstehende Bepflanzung Baumscheibe Drusenbergstraße 30.01.2025
- Fragen für Einwohnerinnen und Einwohner in Sitzungen der Bezirksvertretungen gemäß §19 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) 30.01.2025
- Papierkorb am Pocket Park Emilstraße 04.02.2025
- Baumentfernung auf dem Grundstück Lennershofstr. o.Nr. 04.02.2025
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