Widmung eines Teilbereichs der „Overbergstraße“ als Gemeindestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um einen Teilbereich der Overbergstraße als Gemeindestraße zu widmen. Konkret betrifft dies ein Teilstück in der Gemarkung Querenburg (Flur 8, Flurstück 665). Die Widmung soll dazu dienen, die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen und den Bereich öffentlich nutzbar zu machen.
Gemäß der Begründung des Tiefbauamtes ist dieser Teilbereich bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nummer 270 der Stadt Bochum als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Während der restliche Abschnitt der Overbergstraße bereits als öffentliche Straße geführt wird, soll durch den Beschluss die rechtliche Widmung für das betreffende Teilstück vervollständigt werden. Die Flächen im Geltungsbereich der Vorlage befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Über den Vorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2022 entscheiden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.12.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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