Änderung der Geschäftsordnung des Rates
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-, FDP- und UWG:FB-Fraktionen im Rat der Stadt Bochum haben einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates gestellt. Der Antrag sieht vor, die Regelungen zur Beantwortung von Anfragen durch den Oberbürgermeister anzupassen.
Nach dem Vorschlag soll § 9 Abs. 1 um den Passus ergänzt werden, dass die Beantwortung der Anfragen der Ratsmitglieder mit derselben Konkretheit wie die Fragen sowie mit gebührender Priorität erfolgen muss. Für § 9 Abs. 4 wird eine Neufassung vorgeschlagen, wonach Anfragen nach Möglichkeit mündlich in der jeweiligen Sitzung zu beantworten sind und der wesentliche Inhalt im Protokoll festgehalten werden soll. Die Frist für die Beantwortung von Anfragen soll auf vier Wochen festgelegt werden, wobei die Mitteilungen der Verwaltung an alle Ratsmitglieder zu richten sind. Falls eine Frist nicht eingehalten werden kann, müssen die Hinderungsgründe innerhalb der Frist kommuniziert werden.
Die Antragsteller begründen die Änderung damit, dass die Beantwortung von Anfragen der Ratsmitglieder in der Praxis oft unpräzise sei und bestehende Fristen nicht immer eingehalten würden. Sie verweisen darauf, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Informationen für Medienvertreter zeitnah zugänglich gemacht werden müssen, während das Informationsbedürfnis der gewählten Vertreter derzeit weniger berücksichtigt werde.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 45 (SPD, Grüne, PAR, OB)dafür: 31 (CDU, Linke, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)
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