Eingabe gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung Stadt Bochum zur Gründung eines BO-Energie-Hilfs-Fonds
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum empfiehlt in der Beschlussvorlage 20222921, einer Bürgeranregung zur Gründung eines BO-Energie-Hilfs-Fonds nicht zu folgen. Der Antrag sieht vor, bis zu 50 Prozent des Jahresergebnisses der Stadtwerke Bochum für das Jahr 2022, mit einem Mindestbetrag von 10 Millionen Euro, in einen Fonds einzuzahlen. Dieser Fonds soll Familien sowie kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die durch die Energiekrise von Zahlungsausfällen oder Insolvenzen bedroht sind.
Das Amt für Finanzsteuerung begründet den Ablehnungsvorschlag mit der bestehenden Haushaltsstruktur. Die Gewinne der Stadtwerke Bochum fließen über die Holding für Versorgung und Verkehr (HVV) zur Deckung von Verlusten bei der Bogestra und der WasserWelten Bochum GmbH. Eine geringere Gewinnabführung würde den Ausgleichsbedarf im städtischen Haushalt erhöhen. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass Zahlungen an einen solchen Fonds steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden könnten, was zusätzliche Kosten durch Körperschaftsteuer, Solz und Gewerbesteuer sowie Kapitalertragsteuer zur Folge hätte. Abschließend wird auf das Maßnahmenpaket der Bundesregierung verwiesen, darunter die Wohngeldreform und die Einführung des Bürgergeldes, wobei die Verwaltung empfiehlt, die weiteren Entwicklungen bei den Energiepreisbremsen abzuwarten.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (Linke, PAR&StG)dagegen: 5 (FFB)dafür: 64 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
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