Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und dem Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Bochum (Abwassersatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in einer Antwort auf Anfragen der CDU-Fraktion zur Abwassersatzung die Zuständigkeiten für Grundstücks- und Hausanschlussleitungen erläutert. Diese Leitungen werden als Privateigentum der Grundstückseigentümer geführt, während die öffentlichen Kanäle im Anlagevermögen der Stadt verbleiben. Eine Übernahme dieser privaten Leitungen durch die Stadt würde das bestehende Kanalnetz um etwa 50 Prozent erweitern, wobei eine genaue Kostenabschätzung aufgrund des unbekannten Zustands der Leitungen nicht möglich sei. Für die Instandhaltung der privaten Leitungen sind die Eigentümer selbst verantwortlich, können jedoch kostenlose Beratungsangebote durch Ingenieure des Tiefbauamtes in Anspruch nehmen.
Hinsichtlich des Anschluss- und Benutzungszwangs stellte die Verwaltung klar, dass die Anbindung von Niederschlagswasser an Schmutzwasserkanäle nur in Ausnahmefällen erfolgt, um die Spülung der Kanäle zu gewährleisten. Dies hat keine Auswirkungen auf die Abwassergebühren. Bei baulichen Anpassungen im Zuge von Projekten wie dem Emscherumbau trägt die Stadt die Kosten für Arbeiten im öffentlichen Raum; für Änderungen auf privaten Grundstücken sind die Eigentümer zuständig, wobei die Verwaltung die Einwerbung von Fördermitteln unterstützt.
Die Erneuerung von Anschlussleitungen muss durch anerkannte Fachunternehmen erfolgen, um die Qualität im öffentlichen Raum zu sichern. Die Anerkennung erfolgt anhand technischer und formaler Nachweise wie dem Eintrag in die Handwerksrolle sowie Bescheinigungen zur Sozialversicherung und zum Finanzamt. Bezüglich der Genehmigungsverfahren für Entwässerungsanträge gab die Verwaltung an, dass die Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sei. Verzögerungen durch die Verwaltung seien bisher nicht aufgetreten.
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Beratungsfolge
- 02.11.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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